Aktuelle Informationen zur Corona-Situation

In diesem Bereich finden Sie den jeweils aktuellen Stand in Bezug auf die notwendigen Corona-Vorgaben und die jeweils gültige Sicherheits-/Risikostufe. (Stand: 25.02.2022)

Während des ganzen Schuljahres gilt gemäß Vorgaben des Bildungsministeriums - unabhängig von der jeweiligen Risikostufe (Volksschule und Gymnasium): Alle „schulfremden“ Personen (Externe) haben beim Betreten des Schulgebäudes einen 3-G-Nachweis vorzuweisen (also ein Getestet-, Geimpft- bzw. Genesen-Zertifikat) und einen MNS zu tragen. Diese Vorgabe gilt unter anderem für Eltern.

Ab der vierten Schulwoche erfolgt regelmäßig eine Risikoeinstufung. Diese wird von der Corona-Kommission vorgenommen, anschließend von der Bildungsdirektion verordnet, den Schulen freitags bekanntgegeben und auch hier veröffentlicht. Von der jeweiligen Risikostufe sind die geltenden Maßnahmen abhängig: Eine Übersicht findet sich im "Hygiene- und Präventionksonzept" (siehe weiter unten).

Nach der "Sicherheitsphase", die vom 22. November 2021 galt, hat das Bildungsministerium die Rücknahme weiterer Corona-Schutzmaßnahmen ab Montag, 28.02.2022 bekanntgegeben. Ab diesem Zeitpunkt gelten u.a. nachstehende Regelungen:

  • Grundsätzlich gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Schüler/-innen. Möglichkeiten zum Fernbleiben vom Unterricht gibt es weiterhin für Schüler/-innen einer Risikogruppe (ärztliches Attest notwendig).
  • Schüler/-innen tragen außerhalb der Klassen- und Gruppenräume MNS (Volksschule und Unterstufe des Gymnasiums) bzw. FFP2-Maske (Oberstufe des Gymnasiums). Im Internat gilt für Schüler außerhalb der Schlafräume weiterhin einen MNS- (Unterstufe) bzw. eine FFP2-Masken-Pflicht (Oberstufe).
  • Der bestehende Testrhythmus für Schüler/-innen bleibt bis auf Weiteres aufrecht (wöchentliche Testpflicht für alle Schüler/-innen; 2 x PCR, 1 x Antigen). Ausnahme: genesene Schüler/-innen (für 60 Tage weder Antigen noch PCR).
  • Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (ein- und mehrtägig) sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.

Ab Samstag, 05.03.2022 gilt außerdem: Für geimpfte und genesene Lehrpersonen, Erzieher/-innen und Verwaltungspersonen entfällt die FFP2-Masken-Pflicht in Klassen- und Gruppenräumen sowie in den Konferenzzimmern/Lehrer/-innen-Zimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes (z.B. in den Gängen) gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

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