Aktuelle Informationen

Informationen zur aktuellen Situation (Stand 15.04.2022):
 

In diesem Bereich finden Sie den jeweils aktuellen Stand in Bezug auf die notwendigen Corona-Vorgaben und die jeweils gültige Sicherheits-/Risikostufe.

Während des ganzen Schuljahres gilt gemäß Vorgaben des Bildungsministeriums - unabhängig von der jeweiligen Risikostufe (Volksschule und Gymnasium): Alle „schulfremden“ Personen (Externe) haben beim Betreten des Schulgebäudes einen 3-G-Nachweis vorzuweisen (also ein Getestet-, Geimpft- bzw. Genesen-Zertifikat) und einen MNS zu tragen. Diese Vorgabe gilt unter anderem für Eltern.

Ab der vierten Schulwoche erfolgt regelmäßig eine Risikoeinstufung. Diese wird von der Corona-Kommission vorgenommen, anschließend von der Bildungsdirektion verordnet, den Schulen freitags bekanntgegeben und auch hier veröffentlicht. Von der jeweiligen Risikostufe sind die geltenden Maßnahmen abhängig: Eine Übersicht findet sich im "Hygiene- und Präventionksonzept" (siehe weiter unten).

Für die Zeit nach den Osterferien (ab Dienstag, 19. April 2022) hat das Bildungsministerium die Rücknahme weiterer Corona-Schutzmaßnahmen bekanntgegeben. Ab diesem Zeitpunkt gelten u.a. nachstehende Regelungen:

  • Schüler/-innen tragen weiterhin außerhalb der Klassen- und Gruppenräume MNS (Volksschule und Unterstufe des Gymnasiums) bzw. FFP2-Maske (Oberstufe des Gymnasiums). Im Internat gilt für Schüler außerhalb der Schlafräume weiterhin einen MNS- (Unterstufe) bzw. eine FFP2-Masken-Pflicht (Oberstufe).
  • Schulleitungen können z.B. in einer Klasse eine Maskenpflicht für max. 5 Schultage anordnen, wenn es in dieser Klasse zumindest einen PCR-bestätigten Fall gibt.
  • Alle externen Personen müssen im gesamten Schulgebäude eine FFP2-Maske tragen.
  • Die Testpflicht wird reduziert. Es muss insgesamt nur noch ein PCR-Test pro Woche nachgewiesen werden. Das gilt für alle Schüler/-innen (ausgenommen Genesene für 60 Tage – weder Antigen noch PCR).
  • Über den wöchentlichen PCR-Test hinaus sind keine weiteren Pflichttestungen vorgesehen. Allerdings können Schulleitungen in einer Klasse Antigen-Tests für max. 5 Schultage anordnen, wenn es dort zumindest einen PCR-bestätigten Fall gibt.
  • Zusätzliche Antigen-Testungen sind auf freiwilliger Basis möglich. Für Internatsschüler wird bei der Anreise die Durchführung von freiwilligen Antigen- Selbsttests angeboten.
  • Weil der verpflichtende tägliche Nachweis einer "geringen epidemiologischen Gefahr" für Schüler/-innen entfällt, wird auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt.
  • Für Schüler/-innen von Abschlussklassen findet bis zum Beginn der Klausurprüfung eine „Sicherheitsphase“ statt. Schüler/-innen, die sich an der Schule aufhalten, müssen jeden Tag eine „geringe epidemiologische Gefahr“ nachweisen. Dieser muss durch Antigen- oder PCR-Tests erbracht werden, wobei zumindest einmal wöchentlich ein PCR-Test nachgewiesen werden muss (ausgenommen Genesene für 60 Tage – weder Antigen noch PCR). Das gilt auch für den Durchführungszeitraum der Prüfungen.

Schulveranstaltungen sowie schulbezogene Veranstaltungen (ein- und mehrtägig) sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Seit Samstag, 05. März 2022 gilt weiterhin: Für geimpfte und genesene Lehrpersonen, Erzieher/-innen und Verwaltungspersonen entfällt die FFP2-Masken-Pflicht in Klassen- und Gruppenräumen sowie in den Konferenzzimmern/Lehrer/-innen-Zimmern. In den allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes (z.B. in den Gängen) gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.

Nachstehend ist das aktuelle "Hygiene- und Präventionskonzept" am Collegium Bernardi veröffentlicht (wird fortlaufend aktualisiert und an die jeweils geltenden Vorgaben angepasst). Details zu den Vorgaben des Bildungsministeriums (u.a. Testungen, Testarten, ...) gibt es direkt auf der Website des Bildungsministeriums oder hier. Die Bildungsdirektion Vorarlberg informiert auf ihrer Website (--> hier).

Bei Unklarheiten und Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.

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