Der Kodex regelt das Verhalten im Collegium Bernardi
Präambel
Der Verhaltenskodex versteht sich als eine Verschriftlichung bestehender Verhaltensregeln und Bestimmungen am Schulstandort Mehrerau. Er gilt gleichermaßen für alle
Lehrenden, Erziehenden, Mitarbeiter/innen – allesamt im Weiteren unter dem Begriff "Mitarbeiter/innen" zusammengefasst – und für Schüler. Der Kodex soll die Sicherheit
und das Vertrauen bei der geleisteten Arbeit erhöhen und damit ein klares Signal für korrektes Verhalten darstellen. Der Kodex versteht sich auch als Maßnahme im Sinne
der Präventionsarbeit. Konkretisierungen einzelner Maßnahmen sowie ein Informationsblatt für Schüler und Mitarbeiter/innen ergänzen den Kodex.
1. Wir begegnen einander mit Wertschätzung und Respekt vor der Würde des Anderen.
Die menschliche Würde ist unantastbar und wir verletzen sie weder durch Worte noch durch Taten. Dies gilt für die Mitarbeiter/innen und für die Schüler. Wir sprechen
Konflikte offen an, versuchen zu Lösungen zu kommen. Wir akzeptieren keine psychische, sexuelle oder körperliche Gewalt, keine Gewaltverherrlichung und keine
pornographischen Darstellungen.
2. Alle haben ein Recht auf persönliche Integrität.
Niemand darf ein Abhängigkeitsverhältnis (aus Funktion oder Tätigkeit resultierend) für seine persönlichen Interessen (beruflich, emotional, sexuell) missbrauchen.
Körperliche und sexuelle Übergriffe sind absolut verboten. Sexuelle Handlungen von Mitarbeiter/innen mit Schülern sind verboten, selbst bei gegenseitigem
Einverständnis und bei Volljährigkeit des Schülers.
Körperliche Berührungen beim Begrüßen, Ermuntern, Trösten (bei Verletzung, Traurigkeit, Heimweh), bei Sport oder Erste-Hilfe dürfen sich nicht an den eigenen
Bedürfnissen orientieren und müssen der Altersstufe der Kinder und Jugendlichen angemessen sein.
3. Lehrende und Erziehende respektieren die Grenzen ihres pädagogischen Auftrags.
Unser berufliches Engagement richtet sich auf das Lehren und Erziehen im Sinne unseres Leitbildes. Lehrende und Erziehende übernehmen Verantwortung, indem sie Probleme
ansprechen, bei Problemen weiterhelfen. Sie übernehmen keine therapeutische Arbeit, sondern sorgen dafür, dass Jugendliche bei Bedarf Hilfe von kompetenten
Fachpersonen erhalten.
4. Die Räume der Begegnung von Mitarbeiter/innen und Schülern sind definiert.
Kein Schüler betritt den Klausurbereich im Kloster oder einen Privatraum von Mitarbeiter/innen. Die Begegnungen finden in dafür definierten Räumen statt, die
öffentlich und unversperrt sind. In Schlafräumen und Sanitärbereichen wird generell die Privatsphäre geachtet.
5. Alle haben ein Recht auf Abgrenzung und Beratung.
Mitarbeiter/innen und Schüler haben das Recht, Grenzen zu setzen, wenn sie sich in ihrer persönlichen Integrität verletzt fühlen. Wenn jemand Verletzungen von
persönlichen Grenzen beobachtet, weist er die betreffenden Personen darauf hin und unterstützt die Betroffenen darin, ihre Rechte wahrzunehmen. Es werden interne
Ansprechpersonen benannt, die bei Grenzverletzungen zu Rate gezogen werden können.



